Wenn Sie Teile Ihres Studiums an einer anderen Hochschule absolviert haben (z.B. Auslandsaufenthalt oder vorheriges Studium) kann die Anerkennung dieser Leistungen beantragt werden.
Die rechtliche Voraussetzung ist mit Abschluss und Ratifizierung der Lissabon-Konvention geschaffen und in fast alle Ländergesetze überführt worden. Darüber hinaus wird die Existenz und Anwendung von Anerkennungsregeln regelmäßig im Rahmen der Akkreditierung überprüft.
In der Praxis wird nach den folgenden Fällen unterschieden:
- Anerkennung von Leistungen die an einer anderen Hochschule in Deutschland erbracht worden
- Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland
- Anerkennung von Leistungen nach einem Auslandsaufenthalt
Die Hochschulen sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, eine wohlwollende Prüfung vorzunehmen und Leistungen anzuerkennen, sofern kein wesentlicher Unterschied vorhanden ist. Die Prüfung hierzu ist durch die Hochschule vorzunehmen und der Antragsteller im Zweifel einer Ablehnung schriftlich und mit einer Begründung zu informieren. Die zwingende Notwendigkeit vorherige Learning Agreements abzuschließen besteht nicht.
In den Prüfungsordnungen finden sich hierzu entsprechende Formulierungen wie beispielhaft:
Bestandene und nicht bestandene Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich an- erkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Ansprechperson für die Anerkennung ist formal der Prüfungsausschuss des Studiengangs. Darüber hinaus bieten aber auch Fachstudienberatungen eine erste Anlaufstelle.
Viele Hochschulen bieten auf Ihren Webseiten bereits Formulare für die Beantragung an. Diese können genutzt werden, ebenso kann aber auch unsere Vorlage oder ein eigenes Anschreiben genutzt werden. Zwingend notwendig ist die Beilage entsprechender Nachweise wie Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse. Darüber hinaus sollten (sofern vorhanden) weitere Informationen zur Veranstaltung bzw. dem Modul beigelegt werden (beispielsweise eine Kurs- und/oder Modulbeschreibung).
Nach Abgabe der Unterlagen beim Prüfungsausschuss sollte in angemessener Frist (i.d.R. nicht mehr als vier Wochen) eine Entscheidung bekanntgegeben und dem Antragsteller übermittelt werden. Sollte es hierbei zu Verzögerungen oder zur Ablehnung kommen, bieten wir gerne unsere Unterstützung bei der Vermittlung und Überprüfung an.
Fahrplan zur Anerkennung von Studienleistungen
- Zusammenstellung der Nachweise (Zeugnisse/Bescheinigungen, Modulbeschreibungen etc.)
- Antragstellung beim zuständigen Prüfungsausschuss (z.B. mit unserem Antragsmuster)
- Prüfung des Anerkennungsbescheides
- Bei Nichtanerkennung oder Verzögerung unseren Vermittlungsservice kontaktierten