Leider kein Einzelfall, die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland oder von anderen Hochschulen wird versagt und kann weniger ECTS-Punkte verwenden, als man ursprünglich gedacht hatte.
In den meisten Fällen, sollte man aber an diesem Schritt nicht aufgeben!
Häufig erfolgt die Versagung aufgrund mangelnder Information der Lehrenden/Prüfungsausschüsse über die Vorgaben zur wohlwollenden Anerkennung. Auch Abweichungen in Learning Agreements o.a. schließen eine Anerkennung nicht aus.
In diesen Fällen helfen wir gerne weiter:
Von der Vermittlung mit dem Lehrenden über die Klärung mit der Hochschulverwaltung bis hin zur rechtlichen Überprüfung bzw. Anerkennung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes konnten wir seit 2014 bereits gute Erfahrungen machen, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen möchten. Da jeder Fall einer individuellen Betrachtung bedarf, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.